
Kanzlei

Ignor & Partner GbR
Unsere Kanzlei verfügt durch die vielfältigen und langjährigen Tätigkeiten ihrer Mitglieder über ein breites theoretisches und praktisches Wissen in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Zugleich haben wir gezielt Spezialisierungen in einzelnen Gebieten dieser immer umfangreicher werdenden Materie ausgebildet und darin Erfahrungen gesammelt.
Selbstverständnis
Als bewusst spezialisierte und teamorientierte Kanzlei stehen wir unseren Mandanten mit dem bestmöglichen Einsatz an Kompetenz, Erfahrungswissen und Engagement zur Seite. Wir pflegen den internen Erfahrungsaustausch ebenso wie die Teilnahme am strafrechtlichen Diskurs, die beständige berufliche Weiterbildung und die Zusammenarbeit mit renommierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowohl im Bereich des Strafrechts wie aus anderen Rechtsgebieten.
Die Ermittlung und Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ist für die allgemeine Sicherheit und den Schutz der Freiheit notwendig. Aber jede Ermittlung birgt auch die Gefahr, Rechte des Einzelnen zu verletzen, und kann schwerwiegende berufliche, persönliche und finanzielle Folgen haben.
Jede Ermittlung kann zu falschen Ergebnissen führen. Davor wollen wir Sie schützen.

Aktuelles
Maskenaffäre
Ermittlungen gegen Beamten des BMG eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das im Januar letzten Jahres eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen einen hochrangigen Beamten im Bundesministerium der Gesundheit im Zusammenhang mit der sog. „Maskenaffäre“ mangels Tatverdachts eingestellt (Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin vom 12. Mai 2023) . Der Beamte wurde von Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor verteidigt.
Vortrag – Beschlagnahme von Handys (iPhones)
Freitag, 2. Juni 2023
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor hält auf der 13. Sitzung der Strafrechtskommission des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) einen Vortrag zum Thema „Beschlagnahme von Handys (iPhones) – Die deutsche Rechtslage
Zeit Online – Interview mit Prof. Dr. Annika Dießner
Berlin, 20. Mai 2023
Unsere Counsel Prof. Dr. Annika Dießner hat ein Interview zur juristischen Einordnung der Letzten Generation und aktuellen Proteste von Klimaschutz-Protestierenden gegeben. Sie kritisiert darin die enge strafrechtliche Sicht vieler Richterinnen und Richter. Das Interview ist bei Zeit Online abrufbar unter folgendem Link: www.zeit.de/kultur/2023-05/annika-diessner-klimaaktivisten-klimaproteste-gericht-urteile/
Wir sind umgezogen!
05.04.2023
Neue Anschrift seit 5. April 2023
Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin
Top-Kanzlei im Bereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
JUVE Ranking 2022/2023
Ignor & Partner ist im aktuellen JUVE Ranking erneut unter den Top-Kanzleien im Bereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Oft empfohlen wurden Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor („intelligent“, „der letzte Universalgelehrte“, Wettbewerber), Björn Krug („standhaft u. ausschl. am Mandanteninteresse orientiert“, „guter Prozesstaktiker, hohes wirtschaftl. Verständnis“, Wettbewerber) und Kai Peters.
C. H. Beck Fachdienst Strafrecht
Im zweiwöchentlichen Rhythmus
finden Sie speziell auf die Rechtspraxis im Strafrecht abgestellte Urteilsanmerkungen unserer Kanzleimitglieder unter diesem Link.
In der aktuellen Ausgabe 13/2023 merkt Prof. Dr. Annika Dießner einen Beschluss des BayObLG zur Frage der Strafbarkeit der Äußerung „Hurensöhne“ im Zusammenhang mit einer Polizeikontrolle an, kommentiert David Püschel einen Beschluss des BGH zur Verfahrenseinstellung bei fehlendem bzw. unwirksamem Eröffnungsbeschluss und Björn Krug, LL.M. einen Beschluss des BGH zur Frage der Form(un)wirksamkeit einer Revisionseinlegung per Fax und über ein fremdes beA.
44. Strafverteidigertag – Ist unser Rechtsstaat eigentlich noch zu retten?
Berlin, 12. bis 14. Mai 2023
Unser Partner Kai Peters referiert am 44. Strafverteidigertag im Seminar zum Thema „Vermögensabschöpfung in der Praxis“. Die Veranstaltung vermittelt die aktuelle Rechtsprechung zu den wichtigsten Einzelfragen und vertieft Gesichtspunkte, die sich in der Praxis aus Verteidigersicht und Sicht eines Tatrichters als besonders relevant erwiesen haben. Kai Peters ist, gemeinsam mit dem weiteren Referenten des Seminars, RiLG Dr. Boris Bröckers, Autor des 2019 in der Gelben Reihe erschienenen Praxishandbuchs „Vermögensabschöpfung im Strafverfahren“.
Best Lawyers – Deutschlands beste Anwälte 2022
24. Juni 2022
Unsere Partner Anke Müller-Jacobsen, Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor und Björn Krug, LL.M. sind in der 14. Ausgabe des Best Lawyers Ratings für das Handelsblatt zu Deutschlands besten Anwälten im Wirtschaftsstrafrecht gezählt worden. Björn Krug, LL.M., wurde zudem im Steuerstrafrecht ausgezeichnet.
Neuauflage Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung
3. überarbeitete und erweiterte Auflage 2022
Die 3. Auflage des renommierten Standardwerks ist erschienen. Das Handbuch ist auf den aktuellen Stand von Sommer 2021 gebracht und wurde grundlegend überarbeitet. Sie finden dort Beiträge von Kai Peters zur Verteidigung gegen den Zugriff auf das Vermögen des Beschuldigten, von Björn Krug, LL.M., zu den Verteidigungsaufgaben bei der Vollstreckung und von Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor und Dr. Nicolas Böhm zur Verständigung im Strafverfahren.
Alsberg-Preis
3. Dezember 2021
Verleihung des Max Alsberg-Preises an Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor im Rahmen der 23. Alsberg-Tagung der Deutsche Strafverteidiger e.V. im Plenarsaal des Kammergerichts Berlin.
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