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Rechtsanwalt

Björn Krug, LL.M.

Björn Krug ist regelmäßig in Wirtschaftsstrafverfahren tätig. Schwerpunkte sind das Steuerstrafrecht, das Lebensmittelstrafrecht, das Arbeitsstrafrecht, strafrechtliche Rechtsmittel (u.a. Beschwerden, Revisionen und Verfassungsbeschwerden) und die strafrechtliche Begleitung von Internal Investigations sowie Beschuldigten/Betroffenen/Zeugen. Dazu kommt die Verteidigung von Berufsträgern (insb. Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten) in berufsrechtlichen Verfahren, u.a. im Wirecard-Komplex. Referenzen sind die Verteidigung eines Geschäftsführers im Zusammenhang mit dem „Schieder-Verfahren“, eines Beteiligten im „K1-Fonds-Verfahren“, des Vorstands eines weltweit tätigen Arzneimittelherstellers wegen Korruptionsvorwürfen, eines Unternehmens der erneuerbaren Energien in einem Korruptionsverfahren in Thüringen, verschiedener Geschäftsführer von Lebensmittelunternehmen wegen Verstößen gegen das LFGB, Steuerhinterziehung und Vorwürfen nach § 266a StGB, eines AG-Vorstands wegen WpHG-Verstößen (sog. „pre-arranged-trades“ und „wash-sales“), des Vorstands einer Frankfurter Privatbank wegen Körperschaftsteuerhinterziehung in hoher dreistelliger Millionenhöhe, diverse Beschuldigte Geschäftsführer, Mitarbeiter und Zeugen im Zusammenhang mit cum/ex-Vorwürfen der Staatsanwaltschaften Köln, München und Frankfurt (u.a. Maple Bank), eines Mitarbeiters einer großen deutschen Bank im Zusammenhang mit Vorwürfen wegen einem CO²-Umsatzsteuerkarussel oder die Verteidigung von mehreren Beschuldigten sog. Diesel-Skandal. Dazu kommt die Durchführung und Begleitung verschiedener Internal Investigations, beispielsweise einer europaweit tätigen Elektronik-Fachmarktkette, einem weltweit tätigen Automobilzulieferer, einem weltweit tätigen Maschinenbauunternehmen oder einem weltweit tätigen Unternehmen für Waffenelektronik.

Seit dem Jahr 2011 ist Björn Krug – neben weiteren Veröffentlichungen – ständiger Autor des C.H. Beck-Fachdienstes Strafrecht, seit 2013 dessen Schriftleiter und seit 2018 Mitherausgeber.

Biografie
seit 2017Vorstand des Deutsche Strafverteidiger e.V.
seit 2013Fachanwalt für Steuerrecht
seit 2012Fachanwalt für Strafrecht
2008berufsbegleitendes Magisterstudium Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Osnabrück (Abschluss: Master of Laws im Wirtschaftsstrafrecht)
seit 2007Tätigkeiten als Rechtsanwalt bei KPMG (Berlin), KellerRechtsanwälte (Heidelberg), Heimes & Müller (Saarbrücken) und Knierim & Krug (Mainz)
2006Zweites Staatsexamen
2003Erstes Staatsexamen
1997Abitur in Berlin, anschließend Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin
1978in Berlin geboren
Veröffentlichungen

ständiger Autor (seit 2011) und Schriftleiter (seit 2013) des C.H.Beck Fachdienst Strafrecht (www.beck-online.de)

Buchbeiträge/Kommentierungen

  1. Kapitel zur Verteidigung nach Rechtskraft des Urteils („Strafvollstreckung“)
    in: Müller/Schlothauer/Knauer , „Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung“, 3. Aufl. im Erscheinen
  1. Kommentierung zu §§ 399 bis 403 AO („Verfahren der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten / Stellung der Finanzbehörde im Verfahren der Staatsanwaltschaft“)
    in: Hüls/Reichling, „Heidelberger Kommentar zum Steuerstrafrecht“, 2. Aufl. 2020
  1. Kommentierung zu §§ 399 bis 403 AO („Verfahren der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten / Stellung der Finanzbehörde im Verfahren der Staatsanwaltschaft“)
    in: Hüls/Reichling, „Heidelberger Kommentar zum Steuerstrafrecht“, 1. Aufl. 2016
  1. Kapitel zur Verteidigung nach Rechtskraft des Urteils („Strafvollstreckung“)
    in: Müller/Schlothauer/Knauer , „Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung“, 2. Aufl. 2014
  1. Kommentierung zu § 266 StGB („Untreue“)
    in: Hohnel, „Kapitalmarktstrafrecht“, 1. Aufl. 2013

Aufsätze

  1. „Risiken wegen eines Verstoßes gegen das MiLoG bei Sachbezügen bzw. bei im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen“
    ArbRAktuell 2021, 382 (gem. mit Pannenborg)
  2. „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – oder: Wann sind Weihnachtsgeschenke ein Thema für die Compliance?“
    ArbRAktuell 2019, 599 (gem. mit Pannenborg)
  3. „Tax-Compliance, Betriebsprüfung, Selbstanzeige und steuerliche Berichtigung – die Weichen richtig stellen“
    PStR 2019, 220 (gem. mit Schott)
  4. „Die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Haftungsrisiken für den Arbeitgeber im sog. Arbeitsstrafrecht – Sanktionierung, finanzielle und sonstige Folgen sowie ihre Vermeidung bzw. Risikominimierung“
    ArbRAktuell 2019, 295 (gem. mit Pannenborg)
  5. „Die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Haftungsrisiken für den Arbeitgeber im sog. Arbeitsstrafrecht – Schutz des Arbeitnehmers und des Arbeitsmarktes“
    ArbRAktuell 2019, 269 (gem. mit Pannenborg)
  6. „Die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Haftungsrisiken für den Arbeitgeber im sog. Arbeitsstrafrecht – Zur Sicherung von Abgabepflichten nach § 266a StGB und § 370 AO
    ArbRAktuell 2019, 243 (gem. mit Pannenborg)
  7. „Verteidigung im steuerstrafrechtichen Verfahren: Die Vergütung des Verteidigers“
    PStR 2019, 84 (gem. mit Schott)
  8. „Verteidigung im steuerstrafrechtichen Verfahren: Die Übernahme des Mandats“
    PStR 2019, 33 (gem. mit Schott)
  9. „Strafrechtliche Folgen des Ausnutzens der übergeordneten bzw. besonderen Stellung am Arbeitsplatz – oder: Darf der Sportlehrer noch Hilfestellung geben?“
    ArbRAktuell 2018, 88 (gem. mit Weber)
  10. „Von verunsicherten Männern – oder: Was ist am Arbeitsplatz denn noch erlaubt?“
    ArbRAktuell 2018, 59 (gem. mit Weber)
  11. „IT-Durchsuchung im Unternehmen (Teil 2)“
    IWW DR – Digitalisierung und Recht, 08.01.2017 (gem. mit Nadeborn)
  12. „IT-Durchsuchung im Unternehmen (Teil 1)“
    IWW DR – Digitalisierung und Recht, 20.12.2017 (gem. mit Nadeborn)
  13. „Die internationale Rechtshilfe (Teil 3)“
    PStR 2017, 278 (gem. mit Püschel)
  14. „Die internationale Rechtshilfe (Teil 2)“
    PStR 2017, 259 (gem. mit Püschel)
  15. „Die internationale Rechtshilfe (Teil 1)“
    PStR 2017, 226 (gem. mit Püschel)
  16. „Befragungen im Rahmen von internen Untersuchungen – Vorbereitung, Durchführung und Umgang mit den Ergebnissen“
    NJW 2017, 2374 (gem. mit Skoupil)
  17. „Strafbarkeitsrisiken für Betriebsratsmitglieder wegen Untreue“
    ArbR 2017, 266 (gem. mit Rathgeber)
  18. „Die geplante Verschärfung des Tatbestands des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB“
    ArbR 2017, 164 (gem. mit Rathgeber)
  19. „Rechtliche Probleme bei der Erregung öffentlichen Ärgernisses“
    StraFo 2016, 309 (gem. mit Rathgeber)
  20. „Beschäftigung von Ausländern und Flüchtlingen – die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risiken der Integration für Arbeitgeber“
    ArbR 2016, 155 (gem. mit Güttner)
  21. „Die faktische Unverjährbarkeit echter Unterlassungsdelikte im Wirtschaftsstrafrecht“
    wistra 2016, 137 (gem. mit Skoupil)
  22. „Die steuerliche Korrekturpflicht nach §153 AO bei im Rahmen von Internal Investigations erlangten Erkenntnissen zu korruptiven Handlungen in Unternehmen“
    NZWiSt 2015, 453 (gem. mit Skoupil)
  23. „Projekte der erneuerbaren Energien und ihre strafrechtlichen Risiken für Unternehmen“
    BB 2014, 2371 (gem. mit Rathgeber)
  24. „Strafrechtliche Risiken bei kommunaler Wertschöpfung durch Windenergieanlagen“
    KommJur 2014, 47 (gem. mit Rathgeber)
  25. „Der Fall LGT Liechtenstein – Beweisführung mit Material aus Straftaten im Auftrag des deutschen Fiskus?”
    StV 2008, 660 (gem. mit Kelnhofer)

Anmerkungen

  1. Anm. zu: BayObLG, Beschl. v. 26.11.2020 – 201 ObOwi 1381/20, „Verstoß gegen das MiLoG ist bei Sachbezügen bzw. im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen möglich“
    ArbR 2021, 156
  1. Anm. zu: BayObLG, Beschl. v. 6.7.2020 – 203 StRR 270/20, „Wertersatzeinziehung für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Krankenversicherung im Fall des § 266a Abs. 1 und 2 StGB“
    ArbR 2020, 655
  1. Anm. zu: BGH, Beschl. v. 24.9.2019 – 1 StR 346/18 „Unerlaubte Weiterbeschäftigung eines Leiharbeitnehmers über 18 Monate hinaus ist trotz Festhaltenserklärung ordnungswidrig“
    ArbR 2020, 589
  1. Anm. zu: BayObLG, 22.1.2020 – 201 ObOwi 2474/19, „Rechtsprechungsänderung – Irrtum über die Arbeitgeberstellung oder die daraus resultierende Pflicht zum Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen ist Tatbestandsirrtum“
    ArbR 2020, 295
  1. Anm. zu: OLG Köln, Urt. v. 31.1.2017 – III-1 RVs 253/16, „Keine Steuerverkürzung durch Unterlassen i.S.v. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Kenntnis der Finanzbehörde“
    WiJ 2017, 180
  1. Anm. zu: BVerfG, Beschl. v. 2.3.2017 – BvR 1163/13, „Cum-Ex-Geschäfte: Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung erfolglos“
    PStR 2017, 129
  1. Anm. zu: BGH, Beschl. v. 11.12.2015 – StbSt (R) 1/15, „Berufspflichtverletzung eines Steuerberaters – Bindungswirkung des strafgerichtlichen Urteils“
    NZWiSt 2017, 107
  1. Anm. zu: BGH, Beschl. v. 6.4.2016 – 1 StR 523/15, „Schätzung der Besteuerungsgrundlagen im steuerstrafrechtlichen Verfahren bei fehlenden Buchhaltungsunterlagen“
    WiJ 2016, 158
  1. Anm. zu: BGH, Beschl. v. 20.5.2015 -1 StR 33/15, „Totalkontamination bei der Geldwäsche“
    NZWiSt 2016, 157
  1. Anm. zu: OLG Rostock, Beschl. v. 7.7.2015 – 20 VAs 2/1 5, „Zur Akteneinsicht im steuerstrafrechtlichen Verfahren“
    NZWiSt 2015, 354 (gem. mit Skoupil)
  1. Anm. zu: RhPfVerfGH, Urt. v. 24.2.2014 – VGH B 26/13, „Verwertung angekaufter Steuerdaten-CDs im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“
    NZWiSt 2014, 421
  1. Anm. zu: BFH, Beschl. v. 24.4.2013 – VII B 202/12, „Verwendung von
    TÜ-Erkenntnissen im Besteuerungsverfahren“
    NZWiSt 2013, 434

Rezensionen

  1. Rezension zu: Gehm, „Kompendium Steuerstrafrecht“, 1. Aufl. 2012
    WiJ 2014, 175
  1. Rezension zu: Mertens/Stuff, „Verteidigervergütung“, 1. Aufl. 2010,
    WiJ 2013, 217
Andere über ihn
  • Wirtschaftswoche – Top Anwalt Wirtschaftsstrafrecht 2021
  • Juve 2021/2022 – Wirtschaftsstrafrecht (Individualverteidigung)
    Häufig empfohlen: Björn Krug („gut vernetzt“, „kompetent, sorgfältig“)
  • Focus 2021: Top-Anwalt im Fachbereich Strafrecht
  • Wirtschaftswoche – Top Anwalt Wirtschaftsstrafrecht 2020
  • Juve 2020/2021 – Wirtschaftsstrafrecht (Beratung von Einzelpersonen)
    Häufig empfohlen: Björn Krug
  • Focus 2020: Top-Anwalt im Fachbereich Strafrecht
  • Wirtschaftswoche – Top Anwalt Wirtschaftsstrafrecht 2020
  • Juve 2019/2020 – Wirtschaftsstrafrecht (Beratung von Einzelpersonen)
    Häufig empfohlen: Björn Krug
  • Focus 2020: Top-Anwalt im Fachbereich Strafrecht
  • Wirtschaftswoche – Top Anwalt Wirtschaftsstrafrecht 2020
  • Juve 2019/2020 – Wirtschaftsstrafrecht (Beratung von Einzelpersonen)
    Häufig empfohlen: Björn Krug („pragmatisch, immer auf höchstem fachlichen Niveau, kollegial“)
  • Focus 2019: Top-Anwalt im Fachbereich Strafrecht
  • Wirtschaftswoche – Top Anwalt Wirtschaftsstrafrecht 2019
  • Legal500 2019 – Beratung von Einzelpersonen:
    „… konnte die Kanzlei einen wertvollen Zugang verzeichnen: Björn Krug kam von Knierim & Krug Rechtsanwälte, … er ist vor allem im Bereich des Steuer- und Korruptionsstrafrechts versiert.“
  • Juve 2018/2019 – Wirtschaftsstrafrecht (Beratung von Einzelpersonen)
    Häufig empfohlen: Björn Krug („Mit dem Zugang von Krug gewann die Kanzlei nicht nur einen Partner hinzu, der auch Compliance-Erfahrung mitbringt, sondern eröffnete mit ihm auch ein Büro in Frankfurt.“)
  • Focus 2018: Top-Anwalt im Fachbereich Strafrecht
  • Juve 2017/2018 – Wirtschaftsstrafrecht (Beratung von Unternehmen)
    Häufig empfohlen: Björn Krug
  • Juve 2017/2018 – Wirtschaftsstrafrecht: Beratung/Verteidigung von Individuen;
    Häufig empfohlen: Björn Krug („sehr kompetent, gut auch in Compliance-Angelegenheiten“)
  • Focus 2017: Top-Anwalt im Fachbereich Strafrecht
Mitgliedschaften
  • Deutsches Zentrum für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht e.V. (DZWiSt, seit 2015 Mitglied der Geschäftsführung)
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV)
  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht des DAV e.V.
  • wistros – Alumni- und Förderverein LL.M. Osnabrück

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