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Rechtsanwältin

Dr. Ruth Anthea Kienzerle

Anthea Kienzerle ist seit dem Jahr 2016 für die Kanzlei Ignor & Partner tätig. Sie berät und verteidigt in allen Bereichen des Strafrechts. Ihr hervorgehobenes akademisches Interesse gilt dem Medizinstrafrecht, das auch einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit bildet. Anthea Kienzerle verfasst Rechtsgutachten zu aktuellen medizin(straf-)rechtlichen Fragestellungen und um Strafbarkeitsrisiken vorzubeugen und hat besondere Erfahrung in der Verteidigung von Ärztinnen und Ärzten und Pflegepersonal in komplexen Arztstrafsachen. Sie engagiert sich bei Fehlurteil und Wiederaufnahme e.V. (www.wiederaufnahme.com).

Anthea Kienzerle studierte als Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes Rechtswissenschaften an der LMU München, wo sie 2020 mit einer Arbeit zu dem Thema „Paternalismus im Strafrecht der Sterbehilfe“ zum Dr. iur. promoviert wurde. Ihre Dissertation wurde mit dem Fakultätspreis 2020 der Juristischen Fakultät der LMU ausgezeichnet. Während ihres Studiums war sie an der LMU München als Mitarbeiterin eines interdisziplinären DFG-Projekts und nach ihrem ersten Staatsexamen in Vollzeit als wissenschaftliche Assistentin auf dem Gebiet des Strafrechts, auch in der Lehre, tätig.

Ihre Arbeitssprachen sind Deutsch und Englisch.

Biografie
2020Promotion zum Dr. iur. an der LMU München (summa cum laude; Fakultätspreis der Juristischen Fakultät der LMU München 2020)
2019Rechtsanwältin in Berlin
2016 – 2019Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Ignor & Partner
2016Zweites Staatsexamen in Berlin
2012 – 2013Wiss. Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht & Rechtsphilosophie der LMU München (Prof. Dr. Ulrich Schroth)
2012Erstes Staatsexamen in München (Bayern)
2009 – 2012Stud. Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht & Rechtsphilosophie der LMU München (Prof. Dr. Ulrich Schroth)
2007 – 2012Stud. Mitarbeiterin des DFG-Projekts „Paternalismus als Grundlagenproblem der Moralphilosophie und des Rechts am Beispiel medizinethischer Fragestellungen“
2005 – 2011Studium der Rechtswissenschaft an der LMU München (gefördert durch die Studienstiftung des Deutschen Volkes)
2005Abitur am Humboldt Gymnasium Ulm; Karl-von-Frisch-Preisträgerin
1986in Ulm (Donau) geboren
Veröffentlichungen
  • „Strafrechtliche Überlegungen zur Triage am Beispiel der COVID-19-Pandemie“, in: Bertheau/Beulke/Jahn/Müller-Jacobsen/Schmitt-Leonardy (Hrsg.), Strafrecht und Strafverteidigung in Geschichte Praxis und Politik – Festschrift für Alexander Ignor zum 70. Geburtstag, C.F. Müller Verlag 2023, S. 283-300
  • „ Paternalismus im Strafrecht der Sterbehilfe“, Nomos Verlag, Baden-Baden 2021 (zugleich Dissertation LMU München 2020)
  • Ständige Autorin des C.H.Beck Fachdiensts Strafrecht mit über 80 Urteilsanmerkungen aus dem gesamten Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts in den Jahren 2019 – 2023
Mitgliedschaften
  • Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
  • Mitglied des DAV (Deutscher Anwaltverein)

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