
Kompetenzen
Die Kanzlei Ignor & Partner zählt seit ihrer Gründung zu den führenden Wirtschaftsstrafrechtskanzleien Deutschlands und ist kontinuierlich in den nationalen Rankings gelistet (JUVE, WiWo, Handelsblatt, Legal500, Focus, u.a.). Wir verteidigen und beraten Einzelpersonen und Unternehmen aus allen Bereichen des Wirtschafts- und Arbeitslebens in sämtlichen Abschnitten eines Strafverfahrens und präventiv zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken (Compliance). Wir begleiten interne Untersuchungen, erstellen Rechtsgutachten, halten Vorträge und haben langjährige Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden in Strafsachen sowie parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.

Team
Aktuelles
Zeit Online – Interview mit Prof. Dr. Annika Dießner
Berlin, 20. Mai 2023
Unsere Counsel Prof. Dr. Annika Dießner hat ein Interview zur juristischen Einordnung der Letzten Generation und aktuellen Proteste von Klimaschutz-Protestierenden gegeben. Sie kritisiert darin die enge strafrechtliche Sicht vieler Richterinnen und Richter. Das Interview ist bei Zeit Online abrufbar unter folgendem Link: www.zeit.de/kultur/2023-05/annika-diessner-klimaaktivisten-klimaproteste-gericht-urteile/
Wir sind umgezogen!
05.04.2023
Neue Anschrift seit 5. April 2023
Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin
Top-Kanzlei im Bereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
JUVE Ranking 2022/2023
Ignor & Partner ist im aktuellen JUVE Ranking erneut unter den Top-Kanzleien im Bereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Oft empfohlen wurden Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor („intelligent“, „der letzte Universalgelehrte“, Wettbewerber), Björn Krug („standhaft u. ausschl. am Mandanteninteresse orientiert“, „guter Prozesstaktiker, hohes wirtschaftl. Verständnis“, Wettbewerber) und Kai Peters.
C. H. Beck Fachdienst Strafrecht
Im zweiwöchentlichen Rhythmus
finden Sie speziell auf die Rechtspraxis im Strafrecht abgestellte Urteilsanmerkungen unserer Kanzleimitglieder unter diesem Link.
In der aktuellen Ausgabe 10/2023 vom 19. Mai 2023 merkt Björn Krug, LL.M., einen Beschluss des LG Freiburg zum Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung an, kommentiert David Püschel einen Beschluss des BGH zur Prüfungsreihenfolge bei Vorliegen eines vertypten Strafmilderungsgrunds und Dr. Ruth Anthea Kienzerle einen Beschluss des BGH zur Gefahrenprognose bei schwerer Anlasstat des jugendlichen Angeklagten.“
44. Strafverteidigertag – Ist unser Rechtsstaat eigentlich noch zu retten?
Berlin, 12. bis 14. Mai 2023
Unser Partner Kai Peters referiert am 44. Strafverteidigertag im Seminar zum Thema „Vermögensabschöpfung in der Praxis“. Die Veranstaltung vermittelt die aktuelle Rechtsprechung zu den wichtigsten Einzelfragen und vertieft Gesichtspunkte, die sich in der Praxis aus Verteidigersicht und Sicht eines Tatrichters als besonders relevant erwiesen haben. Kai Peters ist, gemeinsam mit dem weiteren Referenten des Seminars, RiLG Dr. Boris Bröckers, Autor des 2019 in der Gelben Reihe erschienenen Praxishandbuchs „Vermögensabschöpfung im Strafverfahren“.
Best Lawyers – Deutschlands beste Anwälte 2022
24. Juni 2022
Unsere Partner Anke Müller-Jacobsen, Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor und Björn Krug, LL.M. sind in der 14. Ausgabe des Best Lawyers Ratings für das Handelsblatt zu Deutschlands besten Anwälten im Wirtschaftsstrafrecht gezählt worden. Björn Krug, LL.M., wurde zudem im Steuerstrafrecht ausgezeichnet.
Neuauflage Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung
3. überarbeitete und erweiterte Auflage 2022
Die 3. Auflage des renommierten Standardwerks ist erschienen. Das Handbuch ist auf den aktuellen Stand von Sommer 2021 gebracht und wurde grundlegend überarbeitet. Sie finden dort Beiträge von Kai Peters zur Verteidigung gegen den Zugriff auf das Vermögen des Beschuldigten, von Björn Krug, LL.M., zu den Verteidigungsaufgaben bei der Vollstreckung und von Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor und Dr. Nicolas Böhm zur Verständigung im Strafverfahren.
Alsberg-Preis
3. Dezember 2021
Verleihung des Max Alsberg-Preises an Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor im Rahmen der 23. Alsberg-Tagung der Deutsche Strafverteidiger e.V. im Plenarsaal des Kammergerichts Berlin.
Kanzlei
Ignor & Partner ist eine auf das Strafrecht, insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Sozietät. Unsere Kanzlei ist konsequent auf die Beratung und Verteidigung von Einzelpersonen und Unternehmen in Straf-, Disziplinar- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aus allen Bereichen des Wirtschafts- und Arbeitslebens ausgerichtet. Mit zehn Anwälten und Beratern sind wir von unseren Standorten in Berlin und Frankfurt am Main bundesweit und international tätig.





Philosophie
Als bewusst spezialisierte und teamorientierte Kanzlei stehen wir unseren Mandanten mit dem bestmöglichen Einsatz an Kompetenz, Erfahrungswissen und Engagement zur Seite.
Hierzu pflegen wir den internen Erfahrungsaustausch ebenso wie die Teilnahme an der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskussion, die beständige berufliche Weiterbildung sowie die Zusammenarbeit mit renommierten Kolleginnen und Kollegen.
Haben Sie Fragen?
Treten Sie gerne direkt mit uns in Kontakt
Berlin
Kurfürstendamm 212
10719 Berlin
Telefon: 030-76 77 51-0
Telefax: 030-76 77 51-11
Notfallnummer: 0151 12213477
E-Mail: info@ignor-partner.de
Frankfurt a.M.
Kaiserhofstraße 7
60313 Frankfurt a.M.
Telefon: 069-76 89 12-00
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Notfallnummer: 0151 12213477
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