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Rechtsanwältin

Anke Müller-
Jacobsen

Anke Müller-Jacobsen ist seit 1991 als Strafverteidigerin nicht nur in Berlin, sondern auch bundesweit tätig. Ihr Schwerpunkt liegt im Steuerstrafrecht sowie im Bereich des klassischen Wirtschaftsstrafrechts, wie Insolvenzstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Untreue, Korruptionsdelikte, etc. Sie ist Mitgründerin der Sozietät Ignor & Partner. Sie arbeitet mit Rechtsanwalt Ignor schon seit über dreißig Jahren in verschiedenen Konstellationen zusammen. Nach der Wende war sie als Verteidigerin in vielen Verfahren der sog. vereinigungsbedingten Wirtschaftskriminalität beauftragt und hat Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in Verfahren des sogenannten Berliner Bankenskandals verteidigt.


Neben ihrem leidenschaftlichen Einsatz für ihre Mandanten hat sie sich stets auch für die Rechtsanwaltschaft als solches interessiert und stark gemacht. Sie war viele Jahre im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin, zuletzt als deren Vizepräsidentin. Im Jahr 2012 ist sie vom Berliner Abgeordnetenhaus zur Verfassungsrichterin des Landes Berlin gewählt worden und hat dieses Richteramt sieben Jahre lang ausgeübt. Sie ist außerdem seit neun Jahren Vorstandsmitglied des Deutschen Juristentages und schaut insofern nicht nur durch die Brille des Strafrechts in die Welt.

Biografie
2012 – 2019Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
2007 – 2012Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin
Seit 1999Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
1991Zweites Staatsexamen in Berlin
1988Erstes Staatsexamen in Berlin
1981Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin
1978 – 1981Studium der Germanistik
1977Abitur in Leverkusen
1958in Leverkusen geboren
Veröffentlichungen
  • „Richterliche Vorbefassung und Unbefangenheit“, in: Bertheau/Beulke/Jahn/Müller-Jacobsen/Schmitt-Leonardy (Hrsg.), Strafrecht und Strafverteidigung in Geschichte Praxis und Politik – Festschrift für Alexander Ignor zum 70. Geburtstag, C.F. Müller Verlag 2023, S. 699-707
  • „Das neue Recht der notwendigen Verteidigung“, NJW 2020, 574
  • „Anm. zu BGH, Beschluss vom 09.09.2015 – 3BGs 134/15“, NJW 2015, 3383
  • Kapitel „Steuerstrafrecht“ in: Zenke/Schäfer/Borcke (Herausgeber) Compliance in Energieversorgungsunternehmen – Ein Praxishandbuch, 1. Aufl. 2011-02-15
  • „Schutz von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozess – Ein erster Schritt zum Abschied vom ‚Zwei-Klassen-Recht'“, NJW 2011, 257
  • „RefE zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern: unterschiedliches Schutzniveau gerechtfertigt?“, in: BB 2010, Heft 11, S. VI
  • Kapitel „Besonderheiten im Steuer(straf)sachen“ in: Beck’sches Formularbuch für den Strafverteidiger, 5. Aufl. 2010 (zusammen mit Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor)
  • „Supremacy of EU Law in national criminal trials“, in: New Journal of European Criminal Law 2009, 7, abrufbar unter www.intersentia.com/upload/NJECL_2009_00.pdf
  • „Schwarzmalerei in Steuerstrafakten“, wistra 2009, 458 (gemeinsam mit Kai Peters)
  • „Richtervorbehalt bei der Anordnung von Blutprobenentnahmen gem. § 81a StPO in Verkehrsstrafsachen- Pro“, DRiZ 2009, 282
  • „Zu den Möglichkeiten einer einschränkenden Auslegung des § 331 Nr. 1 HGB“, in: Jung/Luxenburger/Wahle (Hrsg.), Festschrift für Egon Müller, 2008, S. 511
  • „§ 99 StGB – Straftatbestand unter Anpassungsdruck?“ in: Schöch/Satzger/Schäfer/Ignor/Knauer (Hrsg.), Strafverteidigung, Revision und die gesamte Strafrechtswissenschaft – Festschrift für Gunter Widmaier zum 70. Geburtstag, 2008, S. 693
  • Kapitel „Gnadenverfahren“ in: Widmaier (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 2006 (zusammen mit Hansgeorg Birkhoff)
  • „Die Zulässigkeit von Verfahrensrügen im Lichte neuerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“ in: Festschrift zu Ehren des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, Beulke/Müller (Hrsg.) 2006, S. 411
Veranstaltungen & Vorträge

Vortrag zu dem Thema „§ 265 Abs. 2 StPO – Hinweispflichten des Tatrichters“ am 17. April 2021 auf dem DAV AG Strafrecht Frühjahrssymposium

Andere über sie
  • JUVE Handburch 2021/2022: Ignor & Partner Top Kanzlei für Individualverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
  • Wirtschaftswoche 2020: Ignor & Partner Top Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht
  • Focus Spezial 2019: Ignor & Partner Top Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht
  • Wirtschaftswoche 2019: Ignor & Partner Top Kanzlei Wirtschaftsstrafrecht
  • JUVE-Handbuch 2018/2019: „klug und erfahren“ (Wettbewerber)
  • Focus Spezial 2017: Ignor & Partner erneut überproportional häufig von Kollegen empfohlene Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht
  • Focus Spezial 2016: Ignor & Partner erneut überproportional häufig von Kollegen empfohlene Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht
  • JUVE-Handbuch 2016/2017: „fachlich und taktisch hervorragend“ (Wettbewerber)
  • Focus Spezial 2015: Ignor & Partner erneut überproportional häufig von Kollegen empfohlene Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht
  • The Legal 500 2015: Ignor & Partner als Kanzlei zur Beratung von Einzelpersonen im Wirtschaftstrafrecht gelistet und empfohlen für „höchste Fachkompetenz und exzellente Fähigkeiten vor Gericht“
  • Focus Spezial 2014: Ignor & Partner erneut überproportional häufig von Kollegen empfohlene Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht
  • Focus Spezial 2014: Ignor & Partner erneut überproportional häufig von Kollegen empfohlene Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht mit sehr hoher Präsenz in der Wirtschaftspresse
  • JUVE- Handbuch 2012/2013: „hochprofessionelle und äußerst angenehme Zusammenarbeit“ (Wettbewerber)
  • JUVE- Handbuch 2008/2009: „kompetent und zuverlässig“ (Wettbewerber)
  • JUVE- Handbuch: 2006/2007: „hervorragend“, „eine kluge Verteidigerin“ (Wettbewerber)
Mitgliedschaften
  • Mitglied der ständigen Deputation des deutschen Juristentages
  • Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins
  • Mitglied der European Criminal Bar Association

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