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Of Counsel

Prof. Dr. Annika Dießner

Annika Dießner konzentriert sich seit dem Beginn ihrer Tätigkeit als Strafverteidigerin auf das Medizinstrafrecht und verteidigt Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und Apothekerinnen und Apotheker sowohl im Bereich des „klassischen“ Medizinstrafrechts (fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung) als auch auf dem Gebiet des „Medizinwirtschaftsstrafrechts“ (Abrechnungsbetrug, Untreue, Bestechlichkeit im Gesundheitswesen). Außerdem begutachtet sie Sachverhalte mit medizinstrafrechtlichem Bezug mit dem Ziel, etwaige Strafbarkeitsrisiken zu erkennen und ggf. zukünftig zu vermeiden.

Annika Dießner ist seit dem Jahr 2008 für die Kanzlei tätig, zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin, ab 2010 als Rechtsanwältin und ab 2015 als Fachanwältin für Strafrecht. Seit dem Jahr 2018 ist sie Professorin für Strafverfahrensrecht und Strafrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und seitdem als Of Counsel für die Kanzlei tätig. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau, wo sie im Jahr 2006 promovierte.

Annika Dießner berät ihre Mandantinnen und Mandanten auf deutsch und englisch.

Biografie
2018Ernennung zur Professorin für Strafverfahrensrecht und Strafrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, seitdem Of Counsel der Kanzlei Ignor und Partner
2015 – 2018Fachanwältin für Strafrecht
2010 – 2018Rechtsanwältin in Berlin
2010Zweites Staatsexamen in Berlin
2008 – 2010Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Kanzlei Ignor und Partner
2006Promotion zum Dr. iur. mit einer Dissertation zum Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs
2003 – 2005Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie bei Prof. Dr. Werner Beulke in Passau
1998 – 2003Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau mit fachspezifischer Fremdsprachenausbildung im englischen Recht; Erstes Juristisches Staatsexamen ebda.
Veröffentlichungen

Bücher und Buchbeiträge

  • Beiträge in Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2021, zu den Themen Schwangerschaftsabbruch, strafbare Verschreibung, Verabreichung und Überlassung von Betäubungsmitteln, Strafbarkeit nach dem AMG, insbesondere bei der klinischen Arzneimittelprüfung, und dem MPG bei der klinischen Prüfung von Medizinprodukten, strafbare Werbung und gewerbliche Betätigung des Arztes sowie Anwaltstätigkeit, insbesondere der Verteidigung in Arztstrafsachen
  • Beiträge in Hamm (Hrsg.), Beck’sches Formularbuch für den Strafverteidiger, 6. Aufl. 2018 zu den Themen Vorbereitung der Hauptverhandlung und Tätigkeit des Verteidigers in der Hauptverhandlung (jeweils gemeinsam mit A. Ignor)
  • „Die Unterlassungsstrafbarkeit in der Kinder- und Jugendhilfe bei familiärer Kindeswohlgefährdung“, Duncker & Humblot, Berlin, 2008

Aufsätze und Urteilsanmerkungen

  • „Ich hab‘ noch einen Koffer… auf Föhr“, in: Bertheau/Beulke/Jahn/Müller-Jacobsen/Schmitt-Leonardy (Hrsg.), Strafrecht und Strafverteidigung in Geschichte Praxis und Politik – Festschrift für Alexander Ignor zum 70. Geburtstag, C.F. Müller Verlag 2023, S. 3-20
  • „Wir lieben Lebensmittel“, StV 2020, 256 ff.
  • „Sorgfaltspflichten bei der Hausgeburt aus strafrechtlicher Sicht – eine erste Skizze“, medstra 2019, 18 ff.
  • „Antikorruptionsgesetz – Risiken für Krankenhausärzte?“, Chefarzt aktuell 2016, 55 ff. (zusammen mit J. Rehmsmeier)
  • „Bestechungsdelikte und städtebauliche Verträge – Hat der 3. Strafsenat im Schulfotografen-Fall die Büchse der Pandora geöffnet?“ in: Fahl/Müller/Satzger/Swoboda (Hrsg.), Festschrift für Werner Beulke, 2015, S. 379 ff.
  • „Ein kleiner Schnitt für einen Menschen, aber ein großes Thema für die Menschheit – Warum das Urteil des LG Köln zur religiös motivierten Beschneidung von Knaben nicht überzeugt“, ZIS 2012, 338 ff. (gemeinsam mit W. Beulke)
  • „Der ‚Deal‘ nach ‚alter Schule‘ im Lichte des Verständigungsgesetzes – eine strafrechtliche Risikoanalyse“, StV 2011, 43 ff.

Blogs, Stellungnahmen etc.

Veranstaltungen & Vorträge
  • Moderation des Panels „Polizeigewalt“ anlässlich der Nachwuchstagung Empirische Polizeiforschung am 05. März 2021 (gemeinsam mit C. Arzt)
  • Vortrag zum Thema „Der novellierte § 219a StGB in Theorie und Praxis – Probleme gelöst?“ anlässlich der von der Zeitschrift medstra und des Instituts für Medizinrecht der Bucerius Law School veranstalteten Werkschau Arztstrafrecht am 21. Januar 2021
  • Teilnahme als Sachverständige an der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Gesetzesinitiative „Containern von Lebensmitteln entkriminalisieren BT-Drucksache 19/9345“ am 10. Dezember 2020
Mitgliedschaften
  • Ständiges Gastmitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins
  • Mitglied des Forschungsinstituts für öffentliche und private Sicherheit Berlin (FÖPS)
  • Mitglied des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

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