Sterbehilfebeschluss des 6. Strafsenats am BGH

Der BGH setzt mit dem Beschluss des 6. Senats vom 28.06.2022 – 6 StR 68/21 (online abrufbar unter https://openjur.de/u/2446937.html) seine zunehmend von Entkriminalisierung der Sterbehilfe geprägte Rechtsprechung fort und stärkt damit das vom BVerfG statuierte Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Der Senat weist in seinem Beschluss auch auf normative Unstimmigkeiten bei § 216 StGB hin und erwägt, die Norm einer verfassungskonformen Auslegung zu unterziehen: Dabei zitiert der Senat auch mehrfach die Dissertation unserer Associate Dr. Kienzerle, die sich in ihrer Promotion zum Thema „Paternalismus im Strafrecht der Sterbehilfe“ mit den strafrechtlichen Implikationen des Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben und insbesondere der Frage der Verfassungskonformität von § 216 StGB auseinandergesetzt hat.

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